Finanzdienst plus - Versicherungen & Geldanlagen Neumarkt

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Ihr Ver­sicherungs­makler in Neumarkt

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Pflege­ver­si­che­rung

Pflege­ver­si­che­rung

  • günstiger Schutz, staatlich gefördert
  • Kombinationsmöglichkeiten aus geförderter Pflege-Bahr und Ergänzungstarifen
  • Leistungsstarke Pfle­ge­ren­tenversicherungen
  • kostenlos Angebot und Antrag anfordern

Als zertifizierter Pflegeberater (Domcura) in Neumarkt in der Oberpfalz im schönen Bayernland habe ich mich im Bereich Pflege­ver­si­che­rungen spezialisiert. Auch die Aufklärung über Patienenverfügungen und Vollmachten gehören zu meiner Beratungstätigkeit.Gerne können Sie meinen Service nutzen!


Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung reicht nicht aus
Ein Pflegefall durch Krankheit oder Unfall kann jeder werden. Über zwei Millionen Menschen in Deutschland benötigen mittlerweile ständig Pflege. Davon werden gut zwei Drittel Zuhause betreut und ein Drittel stationär. Gute Pflege ist sehr teuer
Leider deckt die gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung nicht annähernd die Kosten. Ein Platz im Pflegeheim kostet meist mehr als 3.000 € im Monat, wovon der Gesetzgeber rund die Hälfte trägt. Für den Rest müssen Sie selbst aufkommen. Diese Kosten können Sie über diverse Pflegezusatzversicherungen absichern.

Schützen Sie sich mit einer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung

 Mein Tipp: Der Staat belohnt die private Zusatzvorsorge. Die Beiträge einer privaten Pflege­ver­si­che­rung können als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht und dadurch abgesetzt werden. 

Pfle­ge­ren­tenversicherung

Eine Pfle­ge­ren­tenversicherung zahlt je nach festgestellter Pflegestufe die vereinbarte Höhe der jeweiligen Pflegestufe in Form einer monatlichen Rente aus. Diese Tarife basieren auf Basis der Lebensversicherungen.

Pflegetagegeldversicherung

Im Gegensatz zur Pfle­ge­ren­tenversicherung zahlt die Pflegetagegeldversicherung keinen monatlich Betrag sondern die vereinbarte Summe pro Pflegetag. Diese Versicherung basiert auf Basis der Kranken­ver­si­che­rung.

Pflegekostenversicherung

Diese erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder einer privaten Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent. 


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Hier finden Sie alle Informationen über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

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Anfrageformular für Pflege­ver­si­che­rung, Patientenvergügung und Vorsorgevollmacht

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Es kann jeden treffen!
Haben Sie sich schon nachgedacht, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit Ihrer Willen nicht mehr frei äußern können, wer dann über Sie entscheidet?
Die Antwort ist erschreckend. Wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht in schriftlicher Form vorliegt, entscheiden fremde Per­sonen über lebensverlängerte Maßnahmen oder medizinische Eingriffe. Auch bei finanziellen Angelegenheiten entscheiden dann wildfremde Per­sonen. Treffen Sie deshalb frühzeitig Vorsorge in Form einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht. Mein Tipp: Sie möchten eine Patientenvergügung, eine Vorsorgevollmacht oder ein Testament das rechtlich abgesichert ist. Gerne helfe ich Ihnen bei diesen Themen. Ihr Spezialist in Neumarkt. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf!

Patientenverfügung

Bei Entscheidungsunfähigkeit durch einen Unfall oder einer Krankheit sorgt die Patientenverfügung dafür, dass die behandelnden Ärzte und die Angehörigen, beziehungsweise Betreuer  genau wissen, ob ein Patient, wie lange ein Patient und wie ein Patient behandelt werden möchte.
Mit Verabschiedung des „dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts“ im Jahr 2009 ist die Patientenverfügung im Betreuungsrecht verankert und damit der Wille des Patienten bindend und deshalb von Ärzten, Angehörigen und Betreuern zu beachten.
Das ist nicht nur im Sinne des Patienten, sondern auch des Arztes, der sich wegen einer Körperverletzung strafbar machen kann, wenn er den schriftlichen formulierten Willen des Patienten missachtet oder missdeutet.Die Patientenvergügung beinhaltet folgendes:

  • Festlegung für welche Situationen Verfügung gelten soll
  • Festlegungen zu Einleitungen, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen
  • Festlegungen zu Ort der Behandlung
  • Festlegungen zu Beistand
  • Festlegungen zur Organspende

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht erreichen Sie im Falle einer Geschäftsunfähigkeit, dass die Person(en) Ihres Vertrauens Ihre finanziellen, organisatorischen und medizinischen Angelegenheiten nach den eigenen Wünschen regelt.
Erleiden Sie zum Beispiel einen Schlaganfall und haben keine Person bevollmächtigt, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer von Amtswegen bestellt. Denn es darf keine volljährige Person auch nicht der Ehepartner für einen anderen eine Entscheidung treffen, nur wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt oder vom Gericht ein Betreuer eingesetzt wird.Die Vorsorgevollmacht erteilt einer Person Ihrer Vertrauens folgende Handlungsbefugnisse:

  • Gesundheitsangelegenheiten
  • Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung vor Behörden
  • Vermögenssorge
  • Post- und Fernmeldeverkehr
  • Vertretung vor Gericht
  • Untervollmacht
  • weitere Regelungen (individuell)

Erklärung der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht


Hier rechtssichere Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht downloaden

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Zertifikat Vorsorgeverfügungen

zertifikat_vorsorgeverfuegunen.pdf