Finanzdienst plus
Ihr Versicherungsmakler in Neumarkt
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Als zertifizierter Pflegeberater (Domcura) in Neumarkt in der Oberpfalz im schönen Bayernland habe ich mich im Bereich Pflegeversicherungen spezialisiert. Auch die Aufklärung über Patienenverfügungen und Vollmachten gehören zu meiner Beratungstätigkeit.Gerne können Sie meinen Service nutzen!
Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht aus
Ein Pflegefall durch Krankheit oder Unfall kann jeder werden. Über zwei Millionen Menschen in Deutschland benötigen mittlerweile ständig Pflege. Davon werden gut zwei Drittel Zuhause betreut und ein Drittel stationär. Gute Pflege ist sehr teuer
Leider deckt die gesetzlichen Pflegeversicherung nicht annähernd die Kosten. Ein Platz im Pflegeheim kostet meist mehr als 3.000 € im Monat, wovon der Gesetzgeber rund die Hälfte trägt. Für den Rest müssen Sie selbst aufkommen. Diese Kosten können Sie über diverse Pflegezusatzversicherungen absichern.
Schützen Sie sich mit einer ergänzenden privaten Pflegeversicherung
Mein Tipp: Der Staat belohnt die private Zusatzvorsorge. Die Beiträge einer privaten Pflegeversicherung können als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht und dadurch abgesetzt werden.
Eine Pflegerentenversicherung zahlt je nach festgestellter Pflegestufe die vereinbarte Höhe der jeweiligen Pflegestufe in Form einer monatlichen Rente aus. Diese Tarife basieren auf Basis der Lebensversicherungen.
Im Gegensatz zur Pflegerentenversicherung zahlt die Pflegetagegeldversicherung keinen monatlich Betrag sondern die vereinbarte Summe pro Pflegetag. Diese Versicherung basiert auf Basis der Krankenversicherung.
Diese erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder einer privaten Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif
Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.
Es kann jeden treffen!
Haben Sie sich schon nachgedacht, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit Ihrer Willen nicht mehr frei äußern können, wer dann über Sie entscheidet?
Die Antwort ist erschreckend. Wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht in schriftlicher Form vorliegt, entscheiden fremde Personen über lebensverlängerte Maßnahmen oder medizinische Eingriffe. Auch bei finanziellen Angelegenheiten entscheiden dann wildfremde Personen. Treffen Sie deshalb frühzeitig Vorsorge in Form einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht. Mein Tipp: Sie möchten eine Patientenvergügung, eine Vorsorgevollmacht oder ein Testament das rechtlich abgesichert ist. Gerne helfe ich Ihnen bei diesen Themen. Ihr Spezialist in Neumarkt. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf!
Bei Entscheidungsunfähigkeit durch einen Unfall oder einer Krankheit sorgt die Patientenverfügung dafür, dass die behandelnden Ärzte und die Angehörigen, beziehungsweise Betreuer genau wissen, ob ein Patient, wie lange ein Patient und wie ein Patient behandelt werden möchte.
Mit Verabschiedung des „dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts“ im Jahr 2009 ist die Patientenverfügung im Betreuungsrecht verankert und damit der Wille des Patienten bindend und deshalb von Ärzten, Angehörigen und Betreuern zu beachten.
Das ist nicht nur im Sinne des Patienten, sondern auch des Arztes, der sich wegen einer Körperverletzung strafbar machen kann, wenn er den schriftlichen formulierten Willen des Patienten missachtet oder missdeutet.Die Patientenvergügung beinhaltet folgendes:
Mit einer Vorsorgevollmacht erreichen Sie im Falle einer Geschäftsunfähigkeit, dass die Person(en) Ihres Vertrauens Ihre finanziellen, organisatorischen und medizinischen Angelegenheiten nach den eigenen Wünschen regelt.
Erleiden Sie zum Beispiel einen Schlaganfall und haben keine Person bevollmächtigt, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer von Amtswegen bestellt. Denn es darf keine volljährige Person auch nicht der Ehepartner für einen anderen eine Entscheidung treffen, nur wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt oder vom Gericht ein Betreuer eingesetzt wird.Die Vorsorgevollmacht erteilt einer Person Ihrer Vertrauens folgende Handlungsbefugnisse: