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Auto­ver­si­che­rung

Autoversicherer muss für Crash auf Rennstrecke aufkommen

Autoversicherer muss für Crash auf Rennstrecke aufkommen

Immer wieder gibt es vor Gericht Streitigkeiten darüber, ob eine Auto­ver­si­che­rung für einen Schaden aufkommen muss, der vom Versicherten auf einer Rennstrecke verursacht wurde. Das Landgericht Hannover hat aktuell einem Autofahrer recht gegeben, der aufgrund einer Fahrt auf einer Rennstrecke einen Totalschaden mit seinem Fahrzeug erlitt.

Im konkreten Fall wurde die Versicherung dazu verurteilt, einen Schaden in Höhe von über 13.000 Euro zu regulieren. Dieser war auf einer Rennstrecke in Oschersleben entstanden, auf der der Autofahrer mit seinem Fahrzeug unterwegs war. Konkret handelte es sich um ein Treffen Freunde asiatischer Fahrzeuge, bei dem der Versicherte bei einer Geschwindigkeit von über 150 sein Auto regelrecht zu Schrott fuhr.

Da der Versicherte eine Vollkaskoversicherung hat, wollte er den Schaden von dieser erstattet bekommen. Das entscheidende Argument des Autofahrers, welches in der Form von seinem Rechtsanwalt vorgetragen wurde, war, dass es sich bei der Veranstaltung eben nicht um ein Autorennen gehandelt habe, sondern der Autofahrer hätte vielmehr an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen. Darüber hinaus spiele auch die grobe Fahrlässigkeit keine Rolle, da der Versicherer in diesem Fall ebenfalls den Schaden regulieren müsse. Da die Versicherung nicht in der Lage war, nachzuweisen, dass es sich doch um ein Autorennen gehandelt habe, gab das Landgericht Hannover dem Autofahrer letztendlich recht.



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