Grundfähigkeitenversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

In der Grundfähigkeitsversicherung werden bestimmte Fertigkeiten definiert. Können eine oder mehrere dieser Tätigkeiten aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mehr durchgeführt werden, erhält die versicherte Person die vorab vereinbarte Rente.

In der Regel gibt es eine Reihe besonders wichtiger Fertigkeiten, bei denen bereits der Verlust einer einzigen ausreicht, um einen Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers herzustellen.
Für die Mehrheit der Fertigkeiten müssen mindestens 3 für den Leistungsanspruch verloren gehen.


Der wichtigste Nachteil der Grundfähigkeitsversicherung muss gleichfalls in Betracht gezogen werden: So bietet die Grundfähigkeitsversicherung keinen Schutz für psychologische Erkrankungen, die eine der Hauptursachen für Berufsunfähigkeit darstellen. Auch zahlreiche neurologische Erkrankungsbilder, wie z.B. mangelndes Konzentrationsvermögen, Vergesslichkeit etc. sind nicht inbegriffen.

Die Grundfähigkeitsversicherung bietet verschiedene Optionen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes an. So kann mit einer mitversicherten Dynamik eine Anpassung der Leistung an die Inflation erreicht werden. Einige Anbieter bieten auch Kapitalbildung mit an.
Besondere Vorsicht ist bei der sogenannten lebenslangen Leistungsdauer geboten:
An sich handelt es sich um einen sehr sinnvollen Leistungsbaustein. Übersehen werden darf jedoch nicht, dass die monatliche Rente nach Beendigung der Versicherungsdauer von einem verringerten Bedarf ausgeht und nur noch die Hälfte der vereinbarten Rentenzahlung leistet.

Soweit Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wir beraten Sie gerne.

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