Grundfähigkeitenversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
In der Grundfähigkeitsversicherung werden bestimmte Fertigkeiten definiert. Können eine oder mehrere dieser Tätigkeiten aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mehr durchgeführt werden, erhält die versicherte Person die vorab vereinbarte Rente.
In der Regel gibt es eine Reihe besonders wichtiger Fertigkeiten, bei denen bereits der Verlust einer einzigen ausreicht, um einen Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers herzustellen.
Für die Mehrheit der Fertigkeiten müssen mindestens 3 für den Leistungsanspruch verloren gehen.
- Die Herangehensweise der Grundfähigkeitsversicherungen bietet gleich mehrere Vorteile:
- Dadurch dass psychologische Ursachen keinen Einfluss auf die Leistung haben, kann die Grundfähigkeitsversicherung auch von Personen mit psychischen Vorerkrankungen vereinbart werden.
- Da der Leistungsfall nicht an der Berufsdefinition hängt, steht der Versicherungsschutz uneingeschränkt auch Hausfrauen, Kindern, Studenten, Privatiers etc. zur Verfügung.
- Aus dem gleichen Grund greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn zwar bestimmte Fertigkeiten verloren gehen, der Beruf aber nicht vollständig aufgegeben wird.
- Der Versicherungsschutz ist erheblich preiswerter als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Insbesondere für Personen in risikoreicheren Berufen stellt die Grundfähigkeitsversicherung somit eine preiswerte Alternative dar.
- Personen mit vielseitigen Berufen - vor allem akademischen und kaufmännischen Berufen - mutet die Berufsunfähigkeitsversicherung oft große Hürden zu, um die in der Berufsunfähigkeitsversicherung geforderte 50%ige Einschränkung zu erreichen. Die Grundfähigkeitsversicherung greift hier oft früher.
- Langwierige Rechtsstreitigkeiten im Leistungsfall können so vermieden werden. Der Versicherungsnehmer gelangt im Bedarfsfall so schneller und unkomplizierter an seine Leistung.
Der wichtigste Nachteil der Grundfähigkeitsversicherung muss gleichfalls in Betracht gezogen werden: So bietet die Grundfähigkeitsversicherung keinen Schutz für psychologische Erkrankungen, die eine der Hauptursachen für Berufsunfähigkeit darstellen. Auch zahlreiche neurologische Erkrankungsbilder, wie z.B. mangelndes Konzentrationsvermögen, Vergesslichkeit etc. sind nicht inbegriffen.
Die Grundfähigkeitsversicherung bietet verschiedene Optionen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes an. So kann mit einer mitversicherten Dynamik eine Anpassung der Leistung an die Inflation erreicht werden. Einige Anbieter bieten auch Kapitalbildung mit an.
Besondere Vorsicht ist bei der sogenannten lebenslangen Leistungsdauer geboten:
An sich handelt es sich um einen sehr sinnvollen Leistungsbaustein. Übersehen werden darf jedoch nicht, dass die monatliche Rente nach Beendigung der Versicherungsdauer von einem verringerten Bedarf ausgeht und nur noch die Hälfte der vereinbarten Rentenzahlung leistet.
Soweit Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wir beraten Sie gerne.
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