Autoversicherung
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Abgasuntersuchung (AU)
Kfz-Versicherungen
Die Abgasuntersuchung wird mit einigen Ausnahmen für alle
Fahrzeuge mit Otto- oder Dieselmotor und eigenem amtlichen
Kennzeichen vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um zu
garantieren, dass die Abgaswerte des Fahrzeuges noch
innerhalb der festgelegten Emissionswerte liegen.
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Abweichende Halterschaft
Kfz-Versicherungen
Wenn Versicherungsnehmer und Halter (Fahrzeughalter) nicht
identisch sind, spricht man von abweichender Halterschaft.
Diverse Versicherungsgesellschaften verlangen für die
abweichende Halterschaft eine Beitragserhöhung, bei anderen
ist ein Vertragsabschluss nicht möglich.
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Abzug neu für alt
Kfz-Versicherungen
Nach einem Schadenfall besteht die Möglichkeit, dass der
Versicherungsnehmer trotz Kaskoversicherung nur einen Teil
der Reparaturkosten ersetzt bekommt.
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Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB)
Kfz-Versicherungen
Die Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen regeln
die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen dem
Versicherungsnehmer und dem Versicherer.
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Annahmezwang / Kontrahierungszwang
Kfz-Versicherungen
Im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetz (§ 5 PflVG) ist
der Versicherer verpflichtet die Anträge auf Abschluss
einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung grundsätzlich
bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen
anzunehmen, außer es liegen folgende Ablehnungsgründe vor:
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Anspruchsteller
Kfz-Versicherungen
Als Anspruchsteller wird derjenige genannt, der für sich
oder eine andere Person berechtigte oder unberechtigte
Ansprüche an den Schadenverursacher (Versicherungsnehmer)
oder den Versicherer direkt stellt.
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Antrag / Annahme
Kfz-Versicherungen
Der Antragsteller bzw. der Versicherungsnehmer reicht den
Antrag auf gewünschten Versicherungsschutz ein. Der
Versicherer hat einen Monta zeit über die Annahme oder
Ablehung des Antrages zu entscheiden. In dieser Zeit ist der
Versicherungsnehmer an den Antrag gebunden (sogenannte
Bindefrist).
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Anzeigepflicht
Kfz-Versicherungen
Um in den Genuss der vertraglich vereinbarten
Versicherungsleistung zu kommen, hat der Versicherungsnehmer
Pflichten (Obliegenheiten), bestimmte Regeln beim Abschluss
des Versicherungsvertrags zu beachten.
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Außerbetriebsetzung
Kfz-Versicherungen
Unter dem Begriff Außerbetriebsetzung werden seit dem
01.03.2007 alle Arten der Abmeldung von
zulassungspflichtigen Fahrzeugen zusammengefasst. Die
Differenzierung zwischen einer endgültigen Löschung oder
der vorübergehenden Stillegung wurde damit aufgehoben.
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Auslandsschadenschutz (Auslandsschutz)
Kfz-Versicherungen
Unter den Auslandsschadenschutz versteht man eine
Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Der
Einschluss ist je nach Versicherer entweder beitragsfrei
oder gegen Mehrbeitrag zu erwerben.
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Automatische Verlängerung
Kfz-Versicherungen
Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer ein Jahr, so
verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres
Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf
schriftlich gekündigt wird.
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Bagatellschaden
Kfz-Versicherungen
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bezeichnet
man als Bagatellschaden alle Sachschäden an einem
Fahrzeug mit Instandsetzungskosten von unter 715 Euro.
Typische Bagatellschäden sind zum Beispiel kleine Kratzer
im Lack oder kleinere Dellen.
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Beamte
Kfz-Versicherungen
Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes erhalten
in der Kfz-Versicherung den günstigeren Beamtentarif
(Tarifgruppe B).
Zu dem berechtigten Personenkreis gehören: Angestellte,
Beamte und Pensionäre des öffentlichen Dienstes, sowie
deren Familienangehörige, die nicht erwerbstätig sind, mit
dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben
und von ihm unterhalten werden.
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Begleitetes Fahren
Kfz-Versicherungen
In einigen Bundesländern ist ab 17 Jahren begleitetes
Fahren erlaubt. In Begleitung eines Erwachsenen darf der
Minderjährige ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen.
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Bereifung
Kfz-Versicherungen
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVZO) muss ein Autofahrer
immer mit geeigneter Bereifung unterwegs sein. Dazu gehören
zum einen die richtige Profiltiefe, die richtige Größe
sowie der richtige Luftdruck und zum anderen die Anpassung
an die Witterungsverhältnisse.
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Berufsgruppenrabatt
Kfz-Versicherungen
Versicherungnehmer welche einen Beruf ausüben oder einer
Berufsgruppe angehören, die vom Versicherer als günstig
eingestuft ist, erhalten einen Rabatt.
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Betriebserlaubnis
Kfz-Versicherungen
Eine Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO) bestätigt, dass das
Fahrzeug den Vorschriften der
Straßenverkehrszulassungsordnung entspricht und wird bei
der Zulassung von Fahrzeugen benötigt.
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Billigungsklausel
Kfz-Versicherungen
Wenn der Versicherungsschein vom Antrag abweicht (z.B.
Beitrag), gilt die Abweichung als genehmigt, wenn der
Versicheurngsnhmer nicht innerhalb eines Monats
widerspricht.
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Bindefrist (Antragsbindefrist)
Kfz-Versicherungen
Der Antragsteller ist an seinen Versicherungsantrag einen
Monat lang gebunden.
In dieser Zeit entscheidet der Versicherer über die Annahme
oder Ablehnung des Antrages.
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Bündelnachlass
Kfz-Versicherungen
Wenn mehrere Versicherungsverträge aus unterschiedlichen
Sparten des Versicherungswesens (z.B. Kfz-Versicherung,
Hausratversicherung) bei der gleichen Gesellschaft bestehen,
so bieten einige Versicherungen Vergünstigungen in Form des
sogenannten Bündelnachlasses an.
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Deckungskarte (früher Doppelkarte - neu eVB)
Kfz-Versicherungen
Die Deckungskarte ist eine Versicherungsbestätigungskarte
und wird für die Zulassung eines Fahrzeuges benötigt. Sie
dient als Bestätigung über Bestehen einer
Kfz-Haftpflichtversicherung (nach §29 Abs. 1
Straßenverkehrszulassungsordnung - StVZO).
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Deckungssumme / Versicherungssumme
Kfz-Versicherungen
Der Versicherungsnhmer kann in der
Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel zwischen:
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Einparkhilfen
Kfz-Versicherungen
Einparkhilfen sind Vorrichtungen, die das Einparken eines
Fahrzeugs vor allem auf engem Raum erleichtern sollen.
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Einzelfahrerrabatt
Kfz-Versicherungen
Wenn das Fahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer
gefahren wird, gewähren die meisten Versicherer einen
Nachlass. Ändert sich der Fahrerkreis muss der Versicherer
informiert werden.
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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Kfz-Versicherungen
Seit 01.03.2008 löst die elektronische
Versicherungsbestätigung (eVB) die Doppelkarte bzw.
Deckungskarte bei der Kfz-Zulassung ab. Als
Versicherungsbestätigung gilt nun eine siebenstellige
Zahlen- und Buchstabenkombination (kurz VB-Nummer), die vom
Haftpflichtversicherer vergeben wird.
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Elementarereignisse
Kfz-Versicherungen
Unter dem Begriff Elementarereignisse werden Naturereignisse
zusammengefasst, die in der Lage sind, größere Schäden an
Fahrzeugen zu verursachen. Beispiele sind Blitzschlag,
Hagel, Sturm ab Windstärke 8 sowie Überschwemmungen.
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Erstbesitzerrabatt
Kfz-Versicherungen
Wer als erster Besitzer (Neuwagenbesitzer) ein Fahrzeug
zulässt und versichert bekommt von den
Versicherungsunternehmen (Versicherern) meist einen
Erstbesitzerrabatt. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach
dem Alter des Fahrzeugs, das sich nach dem Datum der
Erstzulassung richtet. Dieser liegt in der Regel bei ca. 10
Prozent.
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Erstprämienverzug
Kfz-Versicherungen
Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages erhält der
Versicherungsnehmer eine Police sowie eine Beitragsrechnung,
die er sofort begleichen muss. Wird die erste Prämie nicht
rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag
zurückzutreten.
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Erstzulassung
Kfz-Versicherungen
Das Erstzulassungsdatum ist im Fahrzeugschein (Teil 1 der
Zulassungsbescheinigung) angegeben. An diesem Tag darf ein
Fahrzeug das erste Mal am Straßenverkehr teilnehmen. Das
Datum der Erstzulassung deckt sich nicht unbedingt mit dem
Datum des Baujahrs. Zum Beispiel können Baujahr und
Erstzulassung voneinander abweichen, wenn ein Fahrzeug
bereits längere Zeit beim Händler stand oder als
Vorführwagen genutzt wurde oder aus dem Ausland importiert
wurde.
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Fahrerkreisrabatt
Kfz-Versicherungen
Versicherungsnehmer erhalten einen Fahrerkreisrabatt, wenn
nur ein bestimmter Personenkreis, begrenzt auf eine
festgesetzte Personenanzahl, mit einem bestimmten Alter (ab
25 J.) oder Geschlecht der Fahrer mit dem versicherten Pkw
fährt.
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Fahrzeugnutzer
Kfz-Versicherungen
Fahrzeugnutzer ist die Person, die das Kraftfahrzeug mit der
Genehmigung des Versicherungsnehmers bzw. Halters steuert.
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Garagen-Nachlass
Kfz-Versicherungen
Fast alle Versicherer gewähren Nachlässe, wenn folgende
Voraussetzung erfüllt ist: Der Pkw wird nachts regelmäßig
in einer abschließbaren Einzel-, Doppel-, Tief- oder
Sammelgarage abgestellt. Um diesen Nachlass zu erhalten.
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grüne Versicherungskarte
Kfz-Versicherungen
Die Internationale Versicherungskarte (IVK), auch grüne
Karte genannt. Die Versicherungskarte bescheinigt den
Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach
den Bestimmungen des Gastlandes. Lassen Sie sich im
Schadensfall die Grüne Versicherungskarte vom Unfallgegner
zeigen. Sie enthält außerdem Daten über das Fahrzeug, den
Halter und dessen Versicherung.
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Halter
Kfz-Versicherungen
**Halter eines Kraftfahrzeugs ist die in der
Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. im Kfz-Schein
eingetragene Person bzw. Firma
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Insassenunfallversicherung
Kfz-Versicherungen
Die Insassen sind über die
Kraftfahrthaftpflichtversicherung versichert, daher ist die
Insassen-Unfallversicherung normalerweise überflüssig. Es
empfiehlt sich daher eher eine private Unfallversicherung,
da diese nicht nur die Personenschäden im Zusammenhang mit
dem Auto abdeckt. Manche Versicherungsnhmer decken dieses
Risiko der Insassen-Unfallversicherung bei
Fahrgemeinschaften ab, sodass die Personen im Schadensfall
eine Zusatzleistung erhalten.
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Kfz-Schutzbrief (Verkehrs-Service-Police)
Kfz-Versicherungen
bietet kostenlose Hilfe bei Pannen, bei Unfällen und der
Schadensabwicklung im Ausland. Der Schutzbrief ist meist
Fahrzeug-spezifisch und gilt auch für Anhänger und
mitgeführtes Gepäck. Auf Reisen sind auch die Insassen
durch den Kfz-Schutzbrief abgesichert. Der Leistungsumfang
des Schutzbriefs kann von Unternehmen zu Unternehmen
abweichen.
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Kfz.-Haftpflichtversicherung
Kfz-Versicherungen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist wie der Name schon sagt
eine Pflichtversicherung und von Gesetzgeber zwingend
vorgeschrieben. Die deckt im allgemeinen Personen- Sach- und
Vermögensschäden ab.
Enthalten im Versicherungsschutz sind dabei die relevanten
Haftungsfragen. Die Versicherung hat dabei folgende
Aufgaben:
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Kilometerleistung
Kfz-Versicherungen
In der Kraftfahrzeug-Versicherung ist der Beitrag für Pkw
von der tatsächlichen jährlichen Fahrleistung abhängig.
Je weniger das versicherte Fahrzeug im Jahr gefahren wird,
desto günstiger ist Ihr Beitrag.
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Kündigung
Kfz-Versicherungen
Bei der Kraftfahrtversicherung gibt es zwei Formen der
Kündigung:
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Kurzzeitkennzeichen (ehem. Rotes Kennzeichen)
Kfz-Versicherungen
Ein Kurzzeitkennzeichen dient für Probe- oder
Überführungsfahrten und wird vom zuständigen
Straßenverkehrsamt für 5 Tage ausgegeben. Die
Gültigkeitsdauer wird auf dem Kennzeichen vermerkt.
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Ladyrabatt
Kfz-Versicherungen
Einige Versicherer bieten einen Ladyrabatt an, wenn der
Versicherungsnehmer und alle weiteren Fahrer ausschließlich
weiblich sind.
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Leasing/Sicherungsschein
Kfz-Versicherungen
Wird ein Fahrzeug geleast, verlangt die Leasinggesellschaft
in der Regel den Abschluss einer Vollkaskoversicherung.
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Mallorcadeckung
Kfz-Versicherungen
Bei einigen Gesellschaften wird eine kostenlose
Mallorcadeckung angeboten. Der Begriff entstand, als in den
letzten Jahren der Tourismus ohne eigenen Wagen gerade auf
Mallorca boomte Die Folge: Im großen Umfang wurden
Fahrzeuge vermietet. Diese Fahrzeuge hatten und haben aber
keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Die beispielsweise
in Spanien geltenden Mindestdeckungssummen sind meist
unzureichend. Die Mallorcadeckung gleicht diesen Unterschied
aus.
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Marderbiss-Schäden
Kfz-Versicherungen
Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind bei vielen
Gesellschaften Marderbissschäden miversichert. Je nach
Versicherer werden Schäden an Schläuchen, Bremsleitungen,
an der Verkabelung usw. übernommen.
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Modell
Kfz-Versicherungen
Die Einstufung der verschiedenen Fahrzeugmodelle in die
*Typklassen* erfolgt jeweils zum 1. Oktober eines jeden
Jahres durch einen unabhängigen Treuhänder für die
zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für jede Hersteller-
und jede Typschlüsselnummer wird dazu der Schadenbedarf
ermittelt.
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Nachhaftung
Kfz-Versicherungen
Der Versicherer haftet noch bis zu einem Monat nach
Abmeldung des Fahrzeugs.
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Neupreisentschädigung (Neuwertentschädigung)
Kfz-Versicherungen
Bei einem Totalschaden oder Diebstahl erstattet der
Versicherer unabhängig vom jeweiligen Zeitwert den Neupreis
des Fahrzeugs an den jeweiligen Versicherungsnehmer.
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Neuwert
Kfz-Versicherungen
Unter dem Neuwert versteht man den ursprünglichen
Fahrzeugwert eines Fahrzeugs im Neuzustand.
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Nutzung (privat und gewerblich)
Kfz-Versicherungen
In der Kfz-Versicherung richtet sich der Beitrag nach der
Nutzung des Fahrzeuges.
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Obliegenheiten
Kfz-Versicherungen
Unter Obliegenheiten versteht man die dem
Versicherungsnehmer durch Gesetz oder Vertrag auferlegte
Pflichten besonderer Art. Bei schuldhafter Verletzung
können negative Auswirkungen für den Vertrag enststehen,
z.B. Leistungsfreiheit des Versicherers. Es gibt
Obliegenheiten die vor (vorvertraglich Obliegenheiten) und
solche die nach dem Versicherungsfall zu erfüllen sind.
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Ombudsmann
Kfz-Versicherungen
Der Versicherungsombudsman ist eine unabhängige und für
Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.
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Partner-Nachlass
Kfz-Versicherungen
Das Fahrzeug wird nur vom Versicherungsnehmer und seinem im
Vertrag genannten, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Ehe- oder Lebenspartner gefahren.
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Pflichtversicherung
Kfz-Versicherungen
Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges mit regelmäßigem
Standort im Deutschland ist zum Abschluß und
Aufrechterhaltung einer Kfz-Haftpflichtversicherung
verpflichtet.
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Police
Kfz-Versicherungen
Jede Versicherungsgesellschaft (Versicher) hat über einen
abgeschlossenen Versicherungsvertrag eine Police oder auch
Versicherungsschein genannt auszustellen..
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Prämie
Kfz-Versicherungen
Die Prämie (auch Beitrag genannt) ist die Summe, die der
Versicherungsnehmer für den Versicherungsschutz im dem
Vertragsjahr inkl. Versicherungssteuer zu entrichten hat.
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Rabattretter-Rabattschutz
Kfz-Versicherungen
Einige Tarife bieten einen Rabattretter und/oder auch
Rabattschutz an. Der Rabattschutz kann im Schadensfall
goldwert sein, wenn danach die Schadensfreiheitsklasse nicht
hochgestuft wird.
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RabattSchutz
Kfz-Versicherungen
Zubehör-Baustein, der entsprechend Ihrer Fahr- und
Lebensgewohnheiten anbieten wird. Mit RabattSchutz haben Sie
wahlweise einen Haftpflicht-Schaden oder einen Haftpflicht
und einen Vollkasko-Schaden im Versicherungsjahr frei. Es
erfolgt keine Rückstufung in eine höhere Beitragsklasse im
Jahr nach dem Schaden, jedoch auch keine Weiterstufung.
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Rabattübertragung
Kfz-Versicherungen
Bei den meisten Versicherern ist die Übertragung eines
Schadenfreiheitsrabattes auf eine dritte Person möglich.
Diese müssen in einem besonderen Verhältnis zum
Versicherungnehmer stehen (z.B. Ehegatten, Lebenspartner,
Kinder oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen).
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Re-Import (EU-Import Fahrzeuge)
Kfz-Versicherungen
Ein Re-Import ist ein Fahrzeug, welches für ein anderes
EU-Land hergestellt und dann nach Deutschland importiert
wurde.
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Regionalklasse
Kfz-Versicherungen
Die Regionalklasse richtet sich nach dem *Zulassungsbezirk*
(amtliches Kennzeichen), in dem das Fahrzeug angemeldet ist
oder wird. Die jeweilige Regionalklasse *wird vom
Schadenverlauf bestimmt.* Je niedriger der Schadenaufwand,
desto günstiger die Regionalklasse.
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Risikowegfall
Kfz-Versicherungen
Wenn das versicherte Risiko wegen Verkauf oder Verschrottung
wegfällt, wird der Vertrag zum Abmelde- oder. Verkaufsdatum
aufgehoben. Der Versicherer rechnet dann den versicherten
Zeitraum ab.
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Rückstufung im Schadenfall
Kfz-Versicherungen
Hat der Versicherungnehmer einen Schaden und wird dieser
durch den Versicherer reguliert, erhält der
Versicherungnehmer ab der nächsten Hauptfälligkeit eine
schlechtere Schadenfreiheitsklasse (Zurückstufung).
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Ruheversicherung
Kfz-Versicherungen
Wird ein Fahrzeug vorübergehend unterbrochen, kann der
Versicherungsnehmer eine Ruheversicherung beantragen.
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Saisonkennzeichen
Kfz-Versicherungen
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können in dem
Monatszeitraum, der auf dem Kennzeichen angegeben ist,
gefahren werden. Der Versicherungsvertrag läuft aber ein
Jahr. Außerhalb des Zulassungszeitraums besteht
Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung. Der
Beitrag beträgt je Zulassungsmonat 1/12 der Jahresprämie.
Es ist nur jährliche Beitragszahlung möglich.
Beginnt die Versicherung während des Zulassungszeitraums
oder endet sie vor dessen Ablauf, wird der Beitrag anteilig
für die Zeit des Versicherungsschutzes innerhalb des
Zulassungszeitraums berechnet.
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Schadenfreiheitsrabatte
Kfz-Versicherungen
Die Beiträge in der Kfz-Versicherung werden nach dem
Schadenfreiheitsrabatt (SF) berechnet, diese sollen für
eine möglichst gerechte Beitragshöhe sorgen. Achtung: Die
Schadenfreiheitsklassen können bei den
Versicherungsgesellschaften im Prozentsatz unterschiedlich
sein, vergleichen lohnt also.
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Selbstbeteiligung
Kfz-Versicherungen
Die Deckungsvarianten und der Versicherungsbeitrag richtet
sich nach der Höhe der Selbstbeteiligung.
Teilkaskoversicherungen werden üblicherweise mit einer
Selbstbeteiligung von: 150 €, 300 €, 500 € oder ohne
Selbstbeteiligung angeboten.
Vollkaskoversicherungen werden in der Praxis mit einer
Selbstbeteiligung von: 150 €, 300 €, 500 €, 1000 €Â
oder ohne Selbstbeteiligung angeboten.
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Tarifgruppen
Kfz-Versicherungen
Je nach Versicherungsgesellschaft gibt es bis zu fünf
Tarifgruppen. Die drei häufigsten sind:
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Tarifmerkmale
Kfz-Versicherungen
Als sogenannte weiche Tarifmerkmale bezeichnet man die
Abschläge, die bei der Prämienberechnung für
Kfz-Versicherungen herangezogen werden. Diese sind:
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Teilkasko
Kfz-Versicherungen
In der Teilkaskoversicherung sind die versicherten
Fahrzeugteile die durch eine Beschädigung, Zerstörung und
den Verlust des Fahrzeugs entstanden sind versichert. Der
Schaden muss entweder durch Diebstahl, Brand,
Elementarschäden (unmittelbares Einwirken von Hagel, Sturm,
Blitzschlag, Überschwemmung), Wildschäden (Fahrzeug muss
sich hierbei in Bewegung befunden haben) oder Glasbruch
verursacht worden sein. Ebenfalls mit eingeschlossen bei
dieser Versicherung sind durch Kurzschluss entstandene
Schäden an der Verkabelung. Da die Teilkasko immer mit 100%
gerechnet wird, findet der Schadenfreiheitsrabatt keine
Anwendung. Bei den neuen Tarifgenerationen bieten einige
Versicherer Zusammenstoss mit Tieren aller Art,
Marderbissschäden inkl. Folgeschäden sowie
Tierbissschäden inkl, Folgeschäden an.
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Typklassen
Kfz-Versicherungen
Seit 1996 wird jedes Fahrzeug in eine bestimmte Typenklasse
eingeordnet. Dies geschieht alljährlich nach dem
statistischen Schadensverlauf des Fahrzeugtyps. Je mehr
Schäden für einen bestimmten Fahrzeugtyp erfasst werden,
desto teurer wird der Versicherungsbeitrag.
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Typschlüssel (TSN)
Kfz-Versicherungen
Für die Einstufung in der Kfz-Haftpflicht- und
Kaskoversicherung wird - neben der
Hersteller-Schlüsselnummer (HSN) - die *Typschlüsselnummer
(TSN)* benötigt. In der neuen *Zulassungsbescheinigung Teil
I* finden Sie die *Typschlüsselnummer unter Punkt 2.2*
(seit Oktober 2005). Im *Kfz-Schein* steht sie in der
obersten Zeile im Kästchen "Schlüsselnummern" unter *"zu
3".*
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Überführungs- und/oder Zulassungskosten im Schadensfall
Kfz-Versicherungen
Im Falle eines Totalschadens werden je nach Gesellschaft die
Überführungskosten des alten und/oder die Zulassungskosten
für das neue Fahrzeug übernommen.
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Umweltplakette
Kfz-Versicherungen
Seit 01.03.2007 gibt es in Deutschland die Verordnung zur
Verminderung des Feinstaubs.
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Verkehrsopferhilfe
Kfz-Versicherungen
Die VOH hilft Verkehrsopfern in der Funktion als
*Garantiefonds* bei *Unfällen in Deutschland*, die durch
nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge
verursacht werden oder in denen das Auto vorsätzlich und
widerrechtlich als "Tatwaffe" eingesetzt wird oder der
Autohaftpflichtversicherer insolvent wird.
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Verkehrszentralregister (Flensburg)
Kfz-Versicherungen
Im Verkehrszentralregister (im Volksmund hin und wieder auch
als Verkehrssünderkartei bezeichnet) werden die im
Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer
registriert. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur
berechtigte Stellen und der Betroffene selbst.
Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis trifft
nicht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern die jeweils
zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
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Verschuldenshaftung
Kfz-Versicherungen
Ein Schadenverursacher ist zum Schadenersatz verpflichtet,
sofern er einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft
verursacht hat.
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Versicherte Person
Kfz-Versicherungen
In der Kraftfahrtversicherung sind folgende Personen
versichert:
...
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Versicherungsbeginn und Versicherungsende
Kfz-Versicherungen
Ein Kfz-Versicherungsvertrag beginnt ab dem vereinbarten
Datum, jedoch nicht vor Zugang des Versicherungsscheins und
Zahlung der Erstprämie. Die vorläufige Deckung bleibt
davon unberührt.
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Versicherungsnehmer
Kfz-Versicherungen
Die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt, gilt
als Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer muss nicht
zwangsläufig auch Fahrzeughalter und/oder Fahrer des Autos
sein. Unter einem Fahrzeughalter versteht man die Person,
auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist.
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Versicherungssteuer
Kfz-Versicherungen
Für die Kraftfahrzeugversicherung beträgt die
Versicherungssteuer z.Zt. 19%.
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Versicherungswechsel
Kfz-Versicherungen
Bei einem Versicherungswechsel bestätigt der Vorversicherer
(Versicherungsgesellschaft)Â dem Nachversicherer die
Vertragsdauer in Jahren sowie die dort angefallenen Schäden
des Versicherungsnehmers.
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Vertragsinhalte und Vertragsmerkmale
Kfz-Versicherungen
Bei der Auswahl einer Versicherung ist nicht nur die Höhe
des Beitrages wichtig, sondern vor allem auch die
Vertragsinhalte. Diese legen die Versicherungsleistungen
fest, die sich je nach Versicherungsgesellschaft stark
unterscheiden können.
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Vertragsstrafe
Kfz-Versicherungen
Eine Vertragsstrafe kann der Versicherer verlangen, wenn der
Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben
einer günstigeren Tarifmerkmalsklasse zugeordnet wurde oder
diese während der Vertragslaufzeit beibehalten wurde.
...
Verzinsung bei Kaskoschäden (Auszahlung)
Kfz-Versicherungen
Einige Gesellschaften (Versicherer) setzen sich für die
Regulierung eines Kaskoschadens eine Frist von z.B. 2
Monaten.
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Vollkasko-Fahrzeugversicherung
Kfz-Versicherungen
Die Vollkaskoversicherung auch Fahrzeugvollversicherung
geanannt enthält automatisch alle Leistungen die unter der
Teilkasko aufgeführt sind. Zusätzlich werden auch Schäden
die durch Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, so genannte
Eigenschäden und Schäden durch Vandalismus (z.B.:
Zerkratzen des Autolackes durch mutwillige betriebsfremde
Personen) versichert. Die Beitragsprämie wird nach den
jeweiligen Schadenfreiheitsrabatt berechnet.
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Vorläufige Deckung
Kfz-Versicherungen
Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt vor dem
eigentlichen Versicherungsschutz und endet mit dem Beginn
des regulären Versicherungsvertrages oder mit Ablehnung des
Antrages.
...
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Kfz-Versicherungen
Der Versicherungsnehmer hat vor Vertragsabschluss die
Pflicht dem Versicherer alle erheblichen Gefahrumstände
mitzuteilen, welche den Versicherer dazu bewegen könnten,
den gestellten Antrag in dieser Form nicht anzunehmen.
Erheblich sind die Gefahrumstände, nach welchen sich der
Versicherer im Antrag erkundigt. Der Versicherer ist dazu
verpflichtet, den Versicherungsnehmer ausdrücklich auf die
Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletzung hinzuweisen.
Â
Sollte der Versicherungsnehmer dieser Pflicht nicht
nachkommen, hat der Versicherer die Möglichkeit vom Vertrag
zurück zu treten.
Â
Ausgeschlossen ist jedoch das Rücktrittsrecht des
Versicherers, wenn der Versicherungsnehmer die
Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verletzt hat. In diesem Fall hat der Versicherer das Recht
den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Â
Hätte der Versicherer bei grob Fahrlässiger Verletzung
trotzdem dem Vertrag mit anderen Bedingungen zugestimmt, so
werden auf Verlangen des Versicherers, die „richtigen“
Bedingungen rückwirkend zur laufenden Versicherungsperiode
Vertragsgrundlage. Somit erlischt auch das Rücktritts- und
Kündigungsrecht des Versicherers. Erhöht sich jedoch die
Prämie um mehr als 10 Prozent oder der Versicherer
schließt den entsprechenden Gefahrumstand aus dem Vertrag
aus, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats
nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung
einer Frist kündigen. Der Versicherer muss den
Versicherungsnehmer ausdrücklich auf das Kündigungsrecht
hinweisen.
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Wagniswegfall oder Risikowegfall
Kfz-Versicherungen
Wenn das versicherte Risiko (Objekt) durch Verkauf oder
Verschrottung wegfällt, wird der Vertrag zum Verkauf- bzw.
Abmeldedatum aufgehoben und abgerechnet.
...
Werkstattbindung
Kfz-Versicherungen
Wenn Sie einen Tarif gewählt haben, bei dem eine
Werkstattbindung als verinbart git, erklärt Sie sich als
Versicherungsnehmer bereit, im Kaskoschadenfall die
Reparatur in einer vom Versicherer festgelegten Werkstatt
vornehmen zu lassen.
...
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Wertminderung
Kfz-Versicherungen
Einige Versicherer erstatten im Schadensfall unter
bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu den
Reparaturkosten die errechnete Wertminderung des Fahrzeuges.
...
Widerrufsrecht
Kfz-Versicherungen
Sie als Versicherungsnehmer können innerhalb von 14 Tagen
nach Erhalt der Kfz-Versicherungspolice
(Versicherungsschein) von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch
machen.
...
Wiederbeschaffungswert
Kfz-Versicherungen
Unter dem Wiederbeschaffungswert versteht man die Höhe des
Kaufpreises, um den ein beschädigtes Fahrzeug oder
Fahrzeugteil gegen ein gleichwertiges, unbeschädigtes
ersetzt werden kann.
...
Wohneigentum-Nachlass
Kfz-Versicherungen
Auf den Beitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
und Fahrzeug-Kaskoversicherung wird ein Nachlass gewährt,
wenn der Versicherungsnehmer bzw. sein Ehe- oder
Lebenspartner ein selbstbewohntes Ein-, Zwei- oder
Mehrfamilienhaus besitzt, für das er eine
Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat. Bei
Eigentumswohnungen muss eine Wohngebäudeversicherung über
die Eigentümergemeinschaft bestehen. Ist das Wohngebäude
bei jeweiligen Versicherungsgesellschaft versichert, ist
der Nachlass in der Regel höher , als wenn das Wohngebäude
bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert ist.
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Zahlungsweise
Kfz-Versicherungen
Die Versicherer bieten dem Versicherungsnehmer in der Regel
jährliche, halb-, vierteljährlich Zahlungsweise an.
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Zeitwert
Kfz-Versicherungen
Unter einem Zeitwert eines Fahrzeugs versteht man den
aktuellen Wert eines Fahrzeuges der unter Berücksichtigung
der Wertminderungen wie dem Fahrzeugalter, den
Gebrauchsspuren oder den Verschleißerscheinungen vom
Neuwert abgezogen werden.
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Zentralruf der Versicherer
Kfz-Versicherungen
Wenn bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung der
Schadenverursacher bei einem Unfall unbekannt ist, kann der
Geschädigte diese beim Zentralruf der Autoversicherer
erfragen.
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Zulassungsbescheinigungen
Kfz-Versicherungen
Seit dem 01.10.2005 gibt es neue Zulassungsbescheinigungen,
die den EU-Richtlinien entsprechen. Diese sind wie folgt:
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Zulassungsbezirk
Kfz-Versicherungen
Die Bundesrepublik Deutschland ist in über 400
Zulassungsbezirke eingeteilt. Anhand des Autokennzeichens
kann der zugehörige Zulassungsbezirk ermittelt werden (z.B.
N für Nürnberg oder M für München).
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Zweitwagen
Kfz-Versicherungen
Wenn Sie als Versicherungsnehmer ein Auto als Zweitwagen
anmelden, so wird dieses in der Regel in die
Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ½ - meist 125 Prozent -
eingestuft. Die meisten Versicherer bieten jedoch bessere
Zweitwagenregelungen an, die einen niedrigeren Beitragssatz
ermöglichen. Diese reichen von SF 2 (85 Prozent) bis zur
Einstufung des Zweitwagens in die gleiche SF-Klasse wie beim
Erstwagen.
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Zweitwagen-Nachlass
Kfz-Versicherungen
Auf den Beitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und
Fahrzeug-Kaskoversicherung wird unter folgenden
Voraussetzungen ein Zweitwagen-Nachlass gewährt:
Für den Versicherungsnehmer oder seinen im Vertrag
genannten, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-
oder Lebenspartner ist ein weiteres Fahrzeug (Pkw oder
Camping-Kraftfahrzeug) als Erstwagen bei dem jeweiligen
Versicherer Bei einigen Versicherern genügt es, wenn ein
Erstfahrzeug vorhanden ist. Dies kann cuh bei einem anderen
Versicherer versichert sein. In der Regel muss der
Vertrag mit Einzelfahrer- oder Partnertarif abgeschlossen
sein und auch die Nutzerbeschränkung enthalten. Das Auto
muss von den selben Personen gefahren werden wie der
Zweitwagen.
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