Häufige Fragen zu Hundehaftpflichtversicherung
Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in
Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken,
dass jeder Vierbeiner, der zu Ihrer Familie gehört,
versichert werden muss.
Kostet eine Versicherung für alle Hunde gleich viel?
Nein, bei dem Beitrag gibt es folgende Unterschiede: Für
den ersten Hund zahlt man bei den Versicherern einen
entsprechenden Beitrag. Weitere Hunde, die in den Vertrag
aufgenommen werden, sind bei den meisten Versicherern vom
Beitrag her deutlich günstiger.
Stufen alle Versicherungen Kampfhunde gleich ein?
Nein, auch hier gibt es Unterschiede. Die Versicherungen
definieren in den Tarifen ganz eigenständig, welche Rasse
als Kampfhund gilt, welche nicht.
Warum benötigt man eine Hundehaftpflichtversicherung?
Auf der Unberechenbarkeit bei Hunden z.B. durch einen Biss
und den daraus resultierenden Gefahren für die
Allgemeinheit ergibt sich für den Gesetzgeber die
Notwendigkeit, eine besondere Form der Haftung, die
Gefährdungshaftung festzulegen.
Was ist nicht versichert?
Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind auch in der
Tierhalterhaftpflichtversicherung vorsätzlich, d.h. mit
Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Schäden
durch Tiere, die gewerblich genutzt oder eingesetzt werden
(wenn z.B. Ihr Pferd gegen Entgelt verliehen wird).
Ebenfalls nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden
durch Hunde an sogenannten Figuranten (Scheinverbrecher).
Strafen und Bußgelder (Missachtung der Maulkorb- oder
Leinenpflicht) sind nicht versichert.
Was ist versichert?
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung zahlt eine
Entschädigung an Dritte, wenn dessen
Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind.
Es ist ebenfalls die Aufgabe dieser Versicherung zu prüfen,
ob Sie bei einem Schaden überhaupt verpflichtet sind
Schadensersatz zu leisten.
Darüber hinaus wehrt die Hundehalterhaftpflichtversicherung
auch Ansprüche ab, die gar nicht berechtigt oder die
Forderungen überhöht sind. Dies kann bis zu einem
Gerichtsprozess gehen, aber auch dafür übernimmt der
Versicherer die Kosten.
Wer braucht eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?
Jeder, der privat einen Hund und/oder ein Pferd hält. Als
Tierhalter haften Sie auf Grundlage von § 833 des
Bürgerlichen Gesetzbuches auch ohne Verschulden.
