Häufige Fragen zu Hundehaftpflichtversicherung

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jeder Vierbeiner, der zu Ihrer Familie gehört, versichert werden muss.

Kostet eine Versicherung für alle Hunde gleich viel?

Nein, bei dem Beitrag gibt es folgende Unterschiede: Für den ersten Hund zahlt man bei den Versicherern einen entsprechenden Beitrag. Weitere Hunde, die in den Vertrag aufgenommen werden, sind bei den meisten Versicherern vom Beitrag her deutlich günstiger.

Stufen alle Versicherungen Kampfhunde gleich ein?

Nein, auch hier gibt es Unterschiede. Die Versicherungen definieren in den Tarifen ganz eigenständig, welche Rasse als Kampfhund gilt, welche nicht.

Warum benötigt man eine Hundehaftpflichtversicherung?

Auf der Unberechenbarkeit bei Hunden z.B. durch einen Biss und den daraus resultierenden Gefahren für die Allgemeinheit ergibt sich für den Gesetzgeber die Notwendigkeit, eine besondere Form der Haftung, die Gefährdungshaftung festzulegen.

Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind auch in der Tierhalterhaftpflichtversicherung vorsätzlich, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Schäden durch Tiere, die gewerblich genutzt oder eingesetzt werden (wenn z.B. Ihr Pferd gegen Entgelt verliehen wird). Ebenfalls nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden durch Hunde an sogenannten Figuranten (Scheinverbrecher). Strafen und Bußgelder (Missachtung der Maulkorb- oder Leinenpflicht) sind nicht versichert.

Was ist versichert?

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind. Es ist ebenfalls die Aufgabe dieser Versicherung zu prüfen, ob Sie bei einem Schaden überhaupt verpflichtet sind Schadensersatz zu leisten. Darüber hinaus wehrt die Hundehalterhaftpflichtversicherung auch Ansprüche ab, die gar nicht berechtigt oder die Forderungen überhöht sind. Dies kann bis zu einem Gerichtsprozess gehen, aber auch dafür übernimmt der Versicherer die Kosten.

Wer braucht eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?

Jeder, der privat einen Hund und/oder ein Pferd hält. Als Tierhalter haften Sie auf Grundlage von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch ohne Verschulden.